ver.di-Online-Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung

Gute Arbeit und Gefährdungsbeurteilung

Jeder Mensch hat ein Recht auf Gute Arbeit!

Das fordert ver.di. Und engagiert sich dafür auf allen Ebenen: In Betrieben und Dienststellen, in Tarifverhandlungen, der Vertrauensleute-Arbeit und auf politischer Ebene.

Die Definition, was Gute Arbeit ist, kann nur bei den Beschäftigten selbst liegen, denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache und spüren die Auswirkungen von sowohl Guter als auch schlechter Arbeit in ihrem täglichen Arbeiten.

Die Ergebnisse der jährlichen Repräsentativerhebungen des DGB-Index Gute Arbeit und die speziellen Auswertungen für den Dienstleistungsbereich (Arbeitsberichterstattung aus Sicht der Beschäftigten) zeigen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus eigener Erfahrung auf.

Sie weisen zugleich auf die mannigfaltigen Fehlbeanspruchungen hin, die mit den Arbeitstätigkeiten verbunden sind: Die auf Dauer krank machen können (und es oft schon in jungen Jahren tun) und die es unvorstellbar machen, die jeweilige Berufstätigkeit bis zum regulären Renteneintritt durchzuhalten. Die Statistiken der Sozialversicherungsträger zeichnen ebenfalls ein warnendes Bild: Von der Zunahme von z. B. Muskel-Skelett- oder psychischen Erkrankungen bis dahin, dass immer mehr Menschen vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen. Gezielte Informationen dazu liefern auch die verschiedenen Statistiken in den Jahrbüchern GUTE ARBEIT.

Um so erschreckender ist, dass Arbeitgeber ihrer seit 1996 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung nicht oder häufig unvollständig nachkommen.

Verbreitung der - wie gesetzlich vorgeschrieben - vollständigen Gefährdungsbeurteilung

Die Antwort der Bundesregierung vom 1. März 2018 auf eine Kleine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen belegt eine Nichteinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes. Seit 1996 ist vorgeschrieben, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dabei psychisch wirkende Gefährdungsfaktoren zu berücksichtigen haben. Aus den Ergebnissen dieser Gefährdungsbeurteilungen sind Arbeitsschutz-Maßnahmen abzuleiten, durchzuführen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Als aktuelle Daten lagen der Bundesregierung die aus der Dachevaluation (Betriebsbefragung) der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) aus dem Jahr 2015 vor. Demzufolge werden in 52 % der Betriebe Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, von diesen berücksichtigen 41 % psychische Belastungen (siehe Antwort, S. 16). Gerade einmal 21,32 % der Arbeitgeber führen damit eine vollständige Gefährdungsbeurteilung wie gesetzlich vorgeschrieben durch.

Für Schnell-LeserInnen die genannten Zahlen in der Mitteilung der Bundestagsabgeordneten Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) vom 13. März 2018.

Noch kritischer sieht es aus, wenn man sich die Zahlen zur Ableitung von Arbeitsschutz-Maßnahmen ansieht. Die diesbezüglichen Ergebnisse der GDA-Betriebsbefragung 2015 differenzieren allerdings nicht bezüglich psychischer Belastungen, es geht also um die Summe aller Arbeitsschutz-Maßnahmen und ihre Wirksamkeit. Gerade einmal in 12,9 % aller Betriebe gibt es auf Wirksamkeit überprüfte Arbeitsschutz-Maßnahmen! (Siehe Antwort, S. 17.) Gesamt gesehen halten sich also lediglich 12,9% der Arbeitgeber an das für sie geltende Arbeitsschutz-Recht!

Außerdem sind diese Zahlen zu hinterfragen mit Blick auf die Qualität der Durchführung der (wenigen) Gefährdungsbeurteilungen: Wurden beispielsweise alle Tätigkeiten der Beschäftigten berücksichtigt? Waren Betriebs- bzw. Personalräte eingebunden, waren Beschäftigte beteiligt? Gleichermaßen ist zu fragen, wie die notwendigen Arbeitsschutz-Maßnahmen abgeleitet, also gefunden wurden.

Unterschiedliche Befragungen lassen sich schlecht direkt miteinander vergleichen, was unter anderem daran liegen kann, dass verschiedene Zielgruppen befragt werden. Die turnusmäßige Befragung durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung richtet sich an Betriebsräte. Zahlen zur Verbreitung der vollständigen Gefährdungsbeurteilung ergaben sich aus der WSI-Betriebsrätebefragung 2015. Die Ergebnisse sind zusammengefasst veröffentlicht im WSI-Report Nr. 33, 12/2016: "Arbeit und Gesundheit im betrieblichen Kontext". Daraus ergab sich:

  • 78,9 % der befragten Betriebe führen Gefährdungsbeurteilungen durch
  • davon berücksichtigen 31,5 % psychisch wirkende Belastungen
  • insgesamt führen damit ca. 24% der befragten Betriebe eine vollständige Gefährdungsbeurteilung wie gesetzlich vorgeschrieben durch.

Trotz differierender Durchführungsquote der Gefährdungsbeurteilung allgemein sind die Ergebnisse bezüglich der vollständigen Gefährdungsbeurteilung sehr nahe beieinander (GDA: 21,3%, WSI: 24%).

Unterschiedliche Ergebniswerte können sich auch abhängig davon ergeben, ob branchenübergreifend oder branchenspezifisch befragt wurde. Die Repräsentativumfrage des DGB-Index Gute Arbeit 2012 (veröffentlicht im Report, Juni 2013) liefert Ergebniswerte ausschließlich für die Dienstleistungs-Brachen:

Eindeutig bejaht hatten 2012 28 % der Befragten (in Betrieben UND Dienststellen in den Dienstleistungsbranchen) die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Vollständig, d. h. auch auf psychisch wirkende Belastungen bezogen waren davon 32 %. Insgesamt wurden damit bei 9% der Befragten vollständige Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. (Ein direkter Zahlenabgleich ist jedoch nicht möglich, siehe dazu weiter unten).

Zahlen der Repräsentativumfrage 2012 des DGB Index Gute Arbeit:

 

Wie oben bereits erwähnt, ist ein direkter Vergleich der genannten Befragungsergebnisse nicht möglich, weil bei der WSI-Befragung nur Betriebsräte, allerdings aus allen Branchen, bei der DGB-Index-Befragung hingegen Beschäftigte aus den Dienstleistungsbranchen, dabei auch aus dem Öffentlichen Dienst befragt wurden.

Zu weiteren Befragungsergebnissen bezüglich der Durchführung der (vollständigen) Gefährdungsbeurteilung siehe:

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um den verpflichtenden systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen, der zudem nicht als starres Korsett, sondern als kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegt ist. Durch die Gefährdungsbeurteilung werden mögliche Gefährdungen, die mit den Arbeitstätigkeiten einhergehen, ermittelt und durch geeignete und wirksame Maßnahmen beseitigt bzw. weitestmöglich reduziert. Solche Maßnahmen finden nicht zusätzlich zur Arbeit statt: Vielmehr sind es direkte Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeit selbst.

Die Gefährdungsbeurteilung ist somit EIN wichtiges Instrument, ein Baustein auf dem Weg zur Guten Arbeit.

Der Weg der Guten Arbeit kann allerdings nur dann erfolgreich beschritten werden, wenn er zum einen strategisch angelegt ist und zum anderen die Beteiligung der Beschäftigten in hohem Maße sicher stellt. Auch bei der Gefährdungsbeurteilung (wie bei allen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes) ist die Beteiligungsorientierung kein Selbstzweck, sondern Grundbedingung für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Denn nur wenn Beschäftigte auch ihre Arbeitsbedingungen beurteilen und (mit-)gestalten können, kann ein lebendiger (= wirksamer) Gesundheitsschutz in Betrieben und Dienststellen aufgebaut und verstetigt werden.

Der Weg einer systematisch entwickelten und begleiteten Gefährdungsbeurteilung ist für die betriebliche Interessenvertretung nicht einfach, existieren doch in den meisten Unternehmen genug und ebenso wichtige Baustellen und müssen nicht selten entscheidende Akteure trotz gesetzlicher Verpflichtung erst noch „angeschoben“ werden. Trotz dieser Widerstände bietet der Weg der Gefährdungsbeurteilung aber auch deutliche Vorteile: Über die Beteiligung der Beschäftigten werden Prioritäten deutlich, Problemzusammenhänge werden erkannt, Maßnahmen können gemeinsam effektiv und effizient entwickelt und umgesetzt werden. Das gemeinsame Ziel die Arbeitsfähigkeit jedes/r Einzelnen zu erhalten und zu fördern, liegt dabei im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen/Dienststellen. Ob und inwieweit der Weg dorthin mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung auch aktiv und gemeinsam – und damit glaubhaft - begangen wird, ist zudem ein Maßstab für die Qualität des Umgangs mit den Beschäftigten. Auch in den Betrieben und Dienststellen muss die Würde des Menschen unantastbar sein und die körperliche und geistige Unversehrtheit garantiert!

Die Erfahrung zeigt, dass die Arbeit der Betriebs- und Personalräte strategischer, zielgenauer und erfolgreicher ausgerichtet ist, wenn sie die konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen ins Zentrum ihrer Aktivitäten stellen und dabei Beschäftigte offensiv in diesen angestrebten Verbesserungsprozess einbinden.

Strategisches und beteiligungsorientiertes Herangehen in einem solchen Prozess ist also sowohl tragende Basis, als auch gleichzeitig zentraler Erfolgsfaktor.

Die rechtlichen Grundlagen und praxisgerechte Instrumente sind vorhanden: Sie müssen umgesetzt werden!

 

Die ver.di-Online-Handlungshilfe zur beteiligungsorientierten Gefährdungsbeurteilung möchte die betrieblichen Interessensvertretungen dabei unterstützen:

Auf dem Weg hin zu Guter Arbeit für alle!